Negative Bewertung erhalten? Das können Sie tun!
Bei der Entscheidungsfindung spielen Online-Bewertungen heutzutage eine immer größer werdende Rolle. Ganz gleich ob Internetuser auf der Suche nach einem Hotel, einem Zahnarzt oder einem bestimmten Produkt sind, es wird im Netz nach Informationen gesucht, die die Frage nach der Qualität und Zufriedenheit der bisherigen Kunden beantworten. So werden die Suchenden meist in diversen Bewertungsportalen, wie kundentests.com fündig. Treffen sie dort auf negative Bewertungen, steht außer Frage, dass diese das Geschäft der Unternehmen schädigen. Umsatzeinbußen und eine Schädigung des Rufes sind dann die Folgen. Nun stellt sich die Frage, was ist zu tun, wenn man eine negative Bewertung erhält?
Für Unternehmen sind Bewertungen mittlerweile ein fester Bestandteil der Marketingstrategie. Durch positive Bewertungen können Unternehmen Vertrauen schaffen und haben die Möglichkeit potenzielle Neukunden von der Qualität Ihrer Dienstleistungen oder Produkte zu überzeugen. Folglich führen negative Bewertungen genau zum Gegenteil.
Muss man Bewertungen zulassen?
Viele Unternehmen stellen sich die Frage, ob sie überhaupt Bewertungen tolerieren müssen. Aus der stetigen Rechtsprechung, die sich auf die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 des Grundgesetzes beruft, ergibt sich, dass Unternehmen, die aufgrund ihrer geschäftlichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit stehen, wertende Äußerungen dulden müssen. Kunden ist es somit erlaubt, die Qualität eines Unternehmens zu bewerten.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Unternehmen sich nicht jede Bewertung gefallen lassen müssen. Derjenige, der eine Bewertung abgibt, muss sich an bestimmte Regeln halten. So darf die Bewertung weder falsche Behauptungen beinhalten, noch dürfen die Grenzen der sogenannten Schmähkritik überschritten werden. Insbesondere sind also Beleidigungen verboten.
Wie kann man gegen negative Bewertungen vorgehen?
Oftmals geben Unternehmen auf, wenn sie sehen, dass die Bewertung anonym abgeben wurde, da sie glauben, dass sie deswegen niemals an den Verfasser gelangen. Des Weiteren stellen auch Bewertungsportale für Unternehmen ein Hindernis dar, da diese meist nicht bereit sind, negative Bewertungen zu löschen, weil sie diese als legitim erachten. Dennoch sind Unternehmen negativen und imageschädigenden Bewertungen nicht hilflos ausgeliefert. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, auch wenn der Verfasser nicht bekannt ist, dass die negative Bewertung gelöscht wird. Ein Recht auf eine Löschung hat das Unternehmen dann, wenn Behauptungen enthalten sind, die nicht von dem Bewertenden belegt werden können oder wenn die Bewertung beleidigende Äußerungen beinhaltet, die das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzen. Ist der Verfasser der Bewertung anonym, kann unter Darlegung der rechtsverletzenden Inhalte eine Entfernung des Kommentars beim Bewertungsportal gefordert werden. In dem Fall, dass der Verfasser bekannt ist, kann direkt beim ihm die Löschung verlangt werden. Um die Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung auszuschließen, kann das Unternehmen den Verfasser auffordern eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. So muss dieser bei Nichteinhaltung der Unterlassungserklärung eine Strafe zahlen.
Wichtig zu beachten
Generell sollte man einen Rechtsanwalt, der sich auf diese Problematik spezialisiert hat, beauftragen, die Bewertung auf die Zulässigkeit zu überprüfen. Meist ist es auch so, dass ein Bewertungsportal eine negative Bewertung eher löscht, wenn sie ein Rechtsanwaltsschreiben eines Rechtsanwaltes erhält, welches den konkreten Sachverhalt darlegt, als wenn ausschließlich das Unternehmen einen Antrag auf Löschung stellt. Außerdem ist es von großer Bedeutung für ein gerichtliches Verfahren alle Beweise mittels Screenshots zu sichern, sodass auch im Nachhinein belegt werden kann, dass die Bewertung wirklich veröffentlicht wurde. Abschließend ist noch zu sagen, dass all diese Maßnahmen möglichst kurz nach Erscheinen der negativen Bewertung vollzogen werden sollten, um deren Auswirkungen möglichst gering zu halten.
Fazit
Bewertungen, die ein Unternehmen erhält, können nicht nur positive, sondern auch negative Auswirkungen für das Unternehmen haben. Generell ist es erlaubt, Bewertungen abzugeben, da diese der Meinungsäußerungsfreiheit unterliegen. Halten sich die abgegeben Bewertungen an bestimmte Richtlinien, so bieten sie für Kunden, aber auch für Unternehmen einen Mehrwert. Kunden können sie als informative und unterstützende Entscheidungshilfe dienen, Unternehmen können erkennen, was sie bereits sehr gut machen, aber auch wo Verbesserungspotenziale liegen, auf die sie reagieren können. Werden in der Bewertung jedoch falsche Tatsachen behauptet oder das Unternehmen herablassend beleidigt, so fordert dies eine rasche Reaktion des Unternehmens, um die Schädigung des Images möglichst gering zu halten.