In den E-Commerce einsteigen: Tipps für Gründer
Heutzutage träumen viele Menschen von dem Schritt in die Selbstständigkeit – besonders vielversprechende Möglichkeiten dazu bietet der E-Commerce-Bereich. Auch, wenn es sich nur um einen kleinen, überschaubaren Online-Shop handeln sollte, lassen sich attraktive Gewinne mit dem Geschäft im Internet realisieren. Dennoch sollten Gründungswillige nicht unterschätzen, dass mit der Selbstständigkeit im Online-Shop-Business auch sehr viel Arbeit einhergeht.
Gründer sollten so auch bei ihrem Einstieg in den E-Commerce-Bereich grundsätzlich keinesfalls die wichtigsten Schritte im Rahmen einer Unternehmensgründung vernachlässigen, wie etwa einen professionellen Businessplan erstellen lassen. Welche Tipps sich darüber hinaus als überaus hilfreich erweisen werden, um mit dem eigenen Online-Shop schon bald die ersten Erfolge erzielen zu können, erklärt der folgende Beitrag.
Die Gewerbeanmeldung
Soll das Einkommen in Zukunft aus dem eigenen Online-Shop bestritten werden, kann selbstverständlich nicht auf die Anmeldung eines Gewerbes verzichtet werden. Zuständig ist dafür das Gewerbeamt des jeweiligen Wohnortes. Grundsätzlich geht mit der Anmeldung nur ein kleiner Aufwand einher – auch finanziell. Durch das Gewerbeamt wird die Anmeldung dann an die IHK weitergeleitet. Die Pflichtmitgliedschaft in der IHK zieht in den ersten beiden Jahren der Geschäftstätigkeit keine Kosten nach sich, wenn die Gewinne die Grenze von 25.000 Euro nicht überschreiten.
Gründer sollten wissen, dass das Gewerbe umgehend nach der Veröffentlichung des Online-Shops angemeldet werden muss. Wird mit dieser zu lange gewartet, drohen Probleme mit dem Finanzamt.
Der Online-Shop
Entgegen der weitläufigen Meinung ist es auch heute noch sehr schwierig, einen professionellen Online-Shop aufzubauen, wenn keine umfassenden Kenntnisse im Bereich des Webdesigns und der Programmierung vorhanden sind. Es stehen zwar durchaus kostenfreie Shopsysteme zur Verfügung, die auch ohne entsprechendes Fachwissen bedient werden können, allerdings werden ihre Grenzen mit fortschreitendem Wachstum des Online-Shops schnell erreicht.
Es sollte somit keinesfalls der Fehler begangen werden, am falschen Ende zu sparen. Ansonsten besteht das Risiko, dass die Umstellung auf einen professionelleren Aufbau beziehungsweise eine komplexere Umsetzung des Shops mit sehr hohen Kosten und einem großen Aufwand verbunden ist.
Gut durchdachte Preisgestaltung
Von besonders hoher Relevanz für einen erfolgreichen Online-Handel ist außerdem die Preisangabenverordnung. Auch in einem Online-Shop können die Preise für die Waren nämlich nicht vollkommen frei gewählt werden. Eine Herausforderung können daneben auch die Steuern für einen Online-Shop darstellen.
Richtet sich der Online-Shop etwa nicht ausschließlich an Geschäftskunden, sind sämtliche Produkte mit ihrem Bruttopreis anzugeben – also dem Preis für die Ware inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird zu Beginn der Geschäftstätigkeit noch die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen, erfolgt das Warenangebot jedoch vollkommen frei von der Mehrwertsteuer, schließlich muss der Shopbetreiber dann keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen und nimmt auch keine Mehrwertsteuer von seinen Kunden ein. Bei einer vorliegenden Kleinunternehmerregelung darf jedoch nicht darauf verzichtet werden, den Verweis auf den Paragrafen 17 UStG gut sichtbar auf der Webseite unterzubringen.
Darüber hinaus besteht für Online-Händler außerdem die Pflicht, die Versandkosten transparent darzustellen – und das bei jedem einzelnen Produkt, welches im Online-Shop angeboten wird. Sinnvoll ist es diesbezüglich etwa, eine separate Unterseite im Online-Shop einzurichten, welche sich ausschließlich dem Thema der Versandkosten widmet und diese explizit für die einzelnen Produkte aufschlüsselt.
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