So hilft die Digitalprämie des Landes Berlin bei Online-Marketing

Die Beantragung der Digitalprämie Berlin ist bis zum 31. Oktober 2021 befristet. Sie wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht verlängert. Das bedeutet, dass nach dem 1. November 2021 keine Anträge mehr gestellt werden können. Alternativ können Berliner Unternehmen zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben z.B. den Gründungsbonus, go-digital, Digital Now oder andere Landesförderungen für die Digitalisierung nutzen. Nützliche Informationen hierzu liefert dieser Ratgeber.

Voraussetzungen für die Digitalprämie des Landes Berlin

Zuallererst: Den Digitalbonus Berlin gibt es in zwei Varianten. Diese sind auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten und beeinflussen die Höhe der Förderung. Zum einen gibt es die Digitalprämie Basic und zum anderen die Digitalprämie Plus.

Gemeinsame Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung für beide Varianten sind:

  • Gründung des Unternehmens vor dem 31.12.2019
  • Mindestens 26.000 EUR Gewinn bei hauptberuflichen Soloselbstständigen ohne Mitarbeiter
  • Es muss sich um ein KMU handeln (vereinfacht ausgedrückt: max. 249 Beschäftigte)

Informationen, wie man die Digitalprämie Berlin mit OMH beantragen kann, gibt es online.

Was wird gefördert?

Der Digitalbonus hat 3 Hauptförderthemen:

  1. Digitale Arbeits-, Produktions- und Verwaltungsprozesse
  2. Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit
  3. Digitale Qualifizierung und Beratung

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass innerhalb der oben genannten Förderbausteine keine Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen vorgenommen und keine Standard-Hardware oder -Software angeschafft wird. Über die Berliner Digitalprämie können keine Computer erworben werden, da diese nicht förderfähig sind. Ebenfalls nicht förderfähig sind z.B. Betriebssysteme, Notebooks, Videoübertragungsgeräte, Bürosoftware, Telefone, Tablets und Kameras.

Zu den digitalen Arbeits-, Produktions- und Verwaltungsprozessen (Nr. 1) gehören zum Beispiel die Einführung eines Warenwirtschaftssystems / ERP-Systems, digitale Lohnabrechnungen, CRM-System, 3D-Drucksysteme, eines digitalen Kassensystems und mehr.

Zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Nr. 2) gehören zum Beispiel Penetrationstests oder digitale Datenspeicherung und -sicherung.

Nr. 3, Digitale Beratung und Qualifizierung, umfasst eine beratende Unterstützung bei der Umsetzung. Dazu kann z.B. auch die Einrichtung eines Webshops oder SEO-Optimierung gehören, ebenso wie ein Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells, eine Weiterbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit oder eine Ausbildung zum Data Scientist.

Um eine Förderung der Nr. 3 zu erhalten, muss der Anbieter außerdem mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:

  • Zertifizierung nach ISO 9001
  • eine Zertifizierung nach ISO 27001
  • eine Akkreditierung nach AZAV
  • eine Zulassung im Rahmen des Bundesförderprogramms „go-digital“ oder
  • eine vergleichbare Akkreditierung oder Zertifizierung.

Die Tagessätze sind auf 1.000 Euro netto begrenzt und es muss auf der Website des Dienstleisters ersichtlich sein, dass er die Normen und Standards des BSI-Grundschutzes anerkennt.

Förderquote und Förderhöhe

Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es muss ein Zuschuss von mindestens 1.000 Euro beantragt werden, damit der Antrag nicht gänzlich abgelehnt wird (Bagatellgrenze).

In der Variante Digitalprämie Basic gibt es einen Zuschuss von bis zu 7.000 Euro, in der Variante Digitalprämie Plus einen Zuschuss von bis zu 17.000 Euro.

Bemerkenswert ist auch, dass 50 Prozent des bewilligten Zuschusses sofort nach der Bewilligung ausgezahlt werden. Dies entspricht in der Regel 25 Prozent der förderfähigen Kosten, da der Fördersatz 50 Prozent beträgt. Die restlichen 50 Prozent des Zuschusses werden nach positiver Verwendungsnachweisprüfung ausgezahlt.

Steuerliche Aspekte der Digitalprämie

Die Förderung wird ausschließlich als Zuschuss gewährt. Unternehmen müssen die Digitalprämie als Einkommen erfassen und versteuern. Somit ist diese nicht steuerfrei. Zum anderen wird die Digitalprämie nur als Teilfinanzierung gewährt. Das heißt, es wird nur ein Teil und nie 100 Prozent der Kosten bezuschusst. Folglich kommen auf der anderen Seite so Aufwendungen zustande, die entweder im Jahr der Ausgabe in voller Höhe oder über einen Abschreibungszeitraum den Gewinn mindern.

 

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