Heilmittelwerbegesetz: Was ist im Marketing erlaubt?
Den meisten Patienten ist bekannt, dass es rechtliche Beschränkungen für Werbung im Bereich des Gesundheitswesens gibt. Wie genau die rechtlichen Rahmenbedingungen gestaltet sind, wissen allerdings nur die wenigsten.
Was ist das Heilmittelwerbegesetz?
Es wird oftmals gesagt, dass Werbung in der Medizin gänzlich verboten sei. Andererseits werden auch die Praxisbetreiber heute noch regelmäßig bei Verstößen erwischt und abgemahnt. Die Ursache hierfür ist das geltende Heilmittelwerbegesetz. Dazu gibt es spezielle Agenturen für Praxismarketing, welche mit den Erfahrungen aus der jahrelangen Beratung aktiv sind und Ärzte unterstützen.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bzw. das geltende Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens ist generell der rechtliche Kern für Werbemaßnahmen in der Medizin. Dabei wird im Heilmittelwerbegesetz die Werbung für Medizinprodukte, Arzneimittel und andere Heilverfahren und Heilmittel geregelt.
Das HWG beinhaltet dabei 18 Paragraphen sowie eine gesonderte Anlage. Daher ist das Gesetz grundsätzlich recht kurzgefasst. Trotzdem kann es schwer werden, die wirklich wichtigen Aspekte für die täglich durchgeführte Werbepraxis zu identifizieren. Dazu gibt es einige wichtige Paragraphen und Regeln, die beachtet werden müssen. CBG Blüten stehen hier beispielsweise oftmals im Fokus.
Für welche Dienstleistungen und Produkte gilt das Heilmittelwerbegesetz?
Das Praxismarketing gehört heute zu den wichtigen Faktoren für den Erfolg der Arztpraxis. Doch wenn es um die Bewerbung der Medizinprodukte geht, so ist Vorsicht angebracht. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) steuert generell irreführende Werbung der Medizinprodukte. Es wird daher zugleich sichergestellt, dass die Patienten über eventuelle Nebenwirkungen und mögliche Risiken aufgeklärt werden.
Es darf daher nicht alles beworben werden und wenn, dann lediglich mit hinreichenden Informationen. Werden jene Regelungen nicht beachtet, so kann dies als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und es muss mit Sanktionen gerechnet werden. Im Netz finden die Patienten eine Zusammenfassung des Heilmittelwerbegesetzes als Hilfe. Zugleich gibt es eine passende Rechtsberatung.
Vor allem regelt das Heilmittelwerbegesetz die Werbung für Medizinprodukte (zum Beispiel Hörgeräte oder Zahnersatz), Arzneimittel, Therapie- und Diagnoseverfahren, plastisch-chirurgische Operationen und kosmetische Produkte (zum Beispiel gegen Haarausfall und Akne).
In § 1 HWG wird genau erklärt, wann das Heilmittelwerbegesetz zur Anwendung kommt. Das Gesetz und die hiermit verbundenen Richtlinien beziehen sich vor allem auf Werbung für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel.
Das HWG erlaubt nur wenig Spielraum
Die möglichen Werbemaßnahmen nach dem geltenden Heilmittelwerbegesetz sind nicht sehr umfangreich. Gemäß dem §3 HWG und §11 HWG sind dabei verschiedene Werbemaßnahmen generell verboten. Dies ist vor allem die Werbung, welche die Wirksamkeit von Arzneimitteln, Therapien und Akne behauptet, obwohl diese unwirksam sind.
Ebenso verboten sind die Maßnahmen, welche den Eindruck erwecken, dass ein Erfolg der Behandlung mit Sicherheit zu erwarten ist, sowie eine Werbung für Fernbehandlungen. Nicht zulässig sind ebenfalls Werbemaßnahmen mit unwissenschaftlichen Zeugnissen und Gutachten, Werbung, welche sich an Kinder unter 14 Jahren richtet, sowie solche für verschreibungspflichtige Medikamente.
Das HWG differenziert hierbei, ob diese sich an ein Fach- oder ein Laienpublikum richtet. Wird sich dabei an den Verbraucher gewandt, so ist das Gesetz erheblich strenger, als wenn sich an ein medizinisch vorgebildetes Publikum gewandt wird.
Generell sind die Gerichte gegenüber Ärzten sehr viel strenger als gegenüber Heilpraktikern, da die Patienten bei Medizinern höhere Richtmaße der Wissenschaftlichkeit erwarten.
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