Praxismarketing: Darauf sollte man des Gesetzes wegen achten

Nach der Beendigung des Werbeverbots und verschiedener Einschränkungen der Werbung haben Ärzte inzwischen viele Möglichkeiten, sich und die eigene Praxis zu bewerben. Heute ist es generell unumgänglich, Praxismarketing zu betreiben. Dies reicht von der Wahl des Logos und des Namens für die Praxis über den Kauf eines Praxisschildes sowie von Werbegeschenken bis zum optimalen Auftritt im Netz. Diese Aspekte haben einen großen Einfluss auf die Wahrnehmung durch die Patienten und die Erfolgsquote der Praxis. Darüber sollten sich Ärzte und Zahnärzte als Inhaber der Praxis Gedanken machen und die jeweiligen Maßnahmen für das Marketing aufeinander abstimmen. Ein geeigneter Arzt bei Wirbelgleiten an der LWS und HWS kann mit einem erfolgreichen Praxismarketing auf sich aufmerksam machen.

Was ist Praxismarketing?

Die Definition des Praxismarketings hat sich inzwischen deutlich verändert. Anders als früher, sehen sich die Inhaber der Praxis heute mit einem viel kompetitiveren Umfeld konfrontiert. Je nach Niederlassungsort und Fachrichtung ist dies mehr oder weniger der Fall. Der Patient muss dies jedoch nicht unbedingt negativ sehen, im Gegenteil: Als Ärztin oder als Arzt stehen einem heute verschiedene Möglichkeiten für das Praxismarketing zur Verfügung, mit denen diese gezielt einen Einfluss auf den Erfolg der eigenen Praxis nehmen können.
Praxismarketing ist in der heutigen Zeit für den Erhalt und Aufbau einer erfolgreichen Arzt- oder Zahnarztpraxis sehr wichtig. Hierbei ist es unabdingbar, das Praxismarketing spezifisch auf die eigene Situation und die Praxis auszurichten, denn Standardlösungen existieren dabei nicht. Je nach Zielgruppe, Fachdisziplin, Konkurrenzsituation oder Niederlassungsort können verschiedene Maßnahmen erforderlich sein.

Die Positionierung im Praxismarketing

Im Februar 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Ärzte und andere Freiberufler für die eigenen Leistungen werben können. Seitdem gab es einige Änderungen im Bereich des Heilmittelwerbegesetzes, welche den Spielraum erweitert haben. Nun dürfen Ärzte mögliche neue Patienten detaillierter über die angebotenen Leistungen aufklären und zugleich auf Empfehlungen weiterer Patienten hinweisen. Jene Änderungen im Gesetz sind an vielen Ärzten nicht spurlos vorbeigegangen. In den vergangenen 20 Jahren hat sich in der Online-Darstellung von Kliniken und Praxen sehr viel getan. Um sich gegenüber dem steigenden Wettbewerb im Netz abzugrenzen ist es bedeutend, dem Patienten so gut wie möglich den eigenen Mehrwert zu übermitteln.

Die Ziele im Praxismarketing für Zahnärzte und Ärzte

Wer als Praxis wahrgenommen und von den Patienten gesehen werden möchte, der kommt um ein optimal strukturiertes Marketing nicht herum. Dies werden in erster Linie Praxen und Ärzte merken, welche noch nicht im Bereich des Marketings tätig sind.

Das Praxismarketing bei Neueröffnung

Das Praxismarketing bei der Neugründung unterscheidet sich erheblich von dem einer Übernahme. Dabei liegen die Unterschiede in erster Linie im Bekanntheitsgrad der Praxis im örtlichen Umfeld, im nicht vorhandenen Patientenstamm und in der vorhandenen Praxispositionierung.
Bei der Neugründung der Praxis sind eine große Zahl an Aktivitäten nötig, um eine schnelle Steigerung der Menge an Patienten zu erreichen. Oftmals wird dabei der Fehler gemacht, die Auffindbarkeit der Praxis im Netz erst dann zu planen, wenn der Praxisbetrieb schon läuft. Dies ist ein erheblicher Fehler, denn jener Aspekt muss schon vor der eigentlichen Eröffnung der Praxis abgearbeitet werden, um einen optimalen Start zu gewährleisten.
In jenem Zusammenhang wird oftmals die Relevanz bei der Wahl eines oder verschiedener Domain-Namen außer Acht gelassen. Hier sollte nicht dem Ego des Behandlers Rechnung getragen, sondern an die Auffindbarkeit und die kommende Abgabe gedacht werden. Suchmaschinenoptimierte Webseiten, die stets namensneutral sind, erreichen beim späteren Verkauf bis zu 25.000 Euro zusätzlich.

 

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