Flightright im Vergleich – Entschädigungen nach EU Fluggastrechteverordnung

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Heutzutage ist es keine Seltenheit mehr, dass Flugreisende sich auf Umstellungen einstellen müssen. Dazu gehören beispielsweise Flugverspätung oder Flugausfall. Leider kann dies auch nicht selten negative Konsequenzen zur Folge haben. So können beispielsweise berufliche Existenzen daran hängen, wie zum Beispiel Vertreter, die im Rahmen eines engen Zeitplans pünktlich Termine einhalten müssen. Man ist darauf angewiesen, zu den angegebenen Zeiten von A nach B kommen zu können.

Glücklicherweise haben Passagiere, die aufgrund verspäteter oder ausgefallener Flüge negative Erfahrungen damit machen müssen, normalerweise ein Anrecht auf Entschädigung. Dabei gibt es viele Vorteile, allerdings sollte man sich diesbezüglich genauestens informieren. Die gesetzlichen Rahmen sind nämlich sehr genau gesetzt. Aufgrund einer besseren Übersichtlichkeit gibt es daher Onlineportale, die über diese Gesetze informieren. Vor allem aber gibt es auch Portale, die eine Prüfung der Entschädigungshöhe vornehmen. Eines dieser Portale ist Flightright.

Nimmt man Flightright einmal unter die Lupe, stellt sich heraus, dass es viele zu beachtende Kriterien gibt. Aus diesem Grund sollte man daher anstreben, diese Konditionen auch einmal in einem größeren Kontext zu vergleichen. Dies wissen jedoch nur sehr Wenige – kein Wunder, denn Flightright zeigt keine Bewertungen und verlässt sich stattdessen auf seine Reputation.

Entschädigungen nach EU Fluggastrechteverordnung

Fluggäste in Europa sind seit 2004 rechtlich geschützt. Die EU-Verordnung 261/2004 stellt dabei fest, dass Fluggäste, die durch Nichtbeförderung, Annullierung oder signifikante Verspätungen von Flügen einem großen Ärgernis gegenüberstehen, von Fluggesellschaften entschädigt werden müssen.

Die Verordnung gilt dabei für alle Fluggäste, die ein gültiges Ticket sowie eine Buchungsbestätigung vorlegen können. Bedingungen sind dabei, dass der Flug entweder auf einem Flughafen innerhalb der EU startet, oder aber von einer europäischen Fluggesellschaft ausgeführt wird und dabei auf einem innereuropäischen Flughafen landet.

Dabei sind verschiedene Aspekte des Entschädigungsrechtes gänzlich irrelevant. So spielt es beispielsweise keine Rolle, ob die Fluggäste eine Pauschalreise oder einen Flug einer Billig-Airline gebucht haben. Auch ist es irrelevant, ob es sich um eine Geschäftsreise handelt oder nicht, oder ob die Fluggäste minderjährig sind. Selbst der Aspekt, ob die Tickets in Verbindung mit einer Werbe- oder Kundenbindungsaktion der Airline stehen, spielt hier keine Rolle. Die Tickets können in letzterem Rahmen kostenlos oder reduziert sein, auch dies ist hier unbedeutend.

Genießt man jedoch einen Sonderstatus, indem man reduzierte oder gänzlich kostenfreie Angebote wahrnimmt, so gilt die Verordnung generell nicht. Grund dafür ist, dass diese günstigeren Tarife nicht für die Öffentlichkeit verfügbar sind, weder mittelbar noch unmittelbar. Auch in dem Fall, dass Fluggäste nicht pünktlich zum angegebenen Zeitpunkt am Flughafen waren, greift die Verordnung nicht. Eine Ausnahme stellt im letzteren Fall die Annullierung des jeweiligen Fluges dar. Normalerweise sollten Gäste einer jeden Flugreise spätestens eine Dreiviertelstunde vor Abflug bereit zum Check-in sein.

Konditionen vergleichen – Prädikat lohnenswert!

Möchte man sich bei einem Flugausfall entschädigen lassen oder einer der oben genannten Fälle eingetreten ist, so kann man dies in Auftrag geben. Häufige Probleme sind vor allem die Unerreichbarkeit oder Kompromisslosigkeit gewisser Airlines. Also kann man externe Dienstleister wie beispielsweise Flightright damit beauftragen, sich für die Entschädigung einzusetzen.

Doch genau um diesen  Punkt geht es: Wie lässt sich herausfinden, ob es nicht auch sinnvolle Alternativen zu Flightright gibt? Denn vielleicht haben andere Dienstleister in dieser Branche sehr viel bessere Konditionen für den Fluggast, der seine Entschädigung haben will. Und dazu zählen neben der Provision auch andere Aspekte wie beispielsweise die Zeit für die Auszahlung oder der Kundenservice. Daher sollte man sich letzten Endes also fragen, ob Flightright der beste verfügbare Fluggasthelfer ist und – wenn nein – welche Alternativen eventuell mehr Sinn machen.

Wer sich mit Vergleichen von verschiedenen Fluggastportalen befasst, stellt fest, dass Flightright zwar das wahrscheinlich bekannteste Portal ist – aber die Stiftung Warentest und qam-qam sind sich einig: Flightright ist nicht das beste Portal.

Hierin liegt wahrscheinlich auch der Grund, warum Flightright keine Kundenbewertungen als Rich Snippets auf der Suchmaschinen-Ergebnisseite zeigt. Während Kundenbewertungen für Transparenz sorgen, können sie etablierten Unternehmen, die nicht mehr den besten Service anbieten schaden. Dies kann ein Dienstleister wie Flightright umgehen, indem er sich auf seine Reputation stützt

 

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