Datenschutz und Marketing
Marketing wird vom Datenschutz stark bestimmt. Deshalb sollten die Unternehmen hier genauestens darauf achten, welche Möglichkeiten erlaubt sind und welche vielleicht darüber hinaus gehen. Mit der Datenschutzverordnung DSGVO, die ab 2018 für ganz Europa gilt, haben sich viele Neuerungen ergeben, die die Umstellung der Unternehmen fordert. Unter diesen Aspekten soll bezüglich des Marketings nachstehend näher eingegangen werden.
Einwilligungserklärungen
Eine Einwilligung ist nun für Neukunden notwendig, wenn Unternehmen beispielsweise an diese einen Newsletter senden möchten. Dasselbe gilt auch für das Telefonmarketing und auch Gewinnspiele. Hingegen dürfen Unternehmen die öffentlich zugänglichen Personendaten nutzen, wenn sie die Einhaltung des Datenschutzes für das Marketing zusichern.
Bezogen auf die Speicherung von Bewerberdaten muss ein Unternehmen die Einwilligung alle 6 Monate erneuern. Davon sind besonders die Personaldienstleister betroffen, die sich zuvor immer gerne eine Bewerberdatenbank angelegt hatten, um auf diese bei einer Kundenanfrage zurückgreifen zu können. Das ist zwar weiterhin möglich, jedoch müssen sie die Bewerber nach diesem Zeitraum immer wieder erneut anschreiben und um Erlaubnis bitten. Entfällt die Zustimmung, müssen sie die Daten umgehend löschen. Andere Unternehmen brauchen das nicht, sollten dann aber ebenfalls die Bewerberdaten automatisch vernichten. In der Regel haben die Unternehmen keine Probleme damit, da sie eine erneute und aktuelle Bewerbung auf eine andere vakante Stelle erwarten.
Tracking und Google
Google hat jüngst veröffentlicht, dass es sein Tracking-Verhalten ändern möchte. Das bedeutet, dass sie diese Aktivitäten für dieses Jahr einstellen möchte. Das trifft die Kundenunternehmen wie ein Paukenschlag, da doch sehr viele von dieser Dienstleistung profitiert hatten. Anhand des Trackings war nämlich das exakte Kundenverhalten nachprüfbar. Nun möchte Google den Unternehmen alternativ eine Gruppierung der Zielgruppen anbieten. Selbst für Google ist das ein harter Schlag, da doch Werbung ein wesentlicher Anteil des Umsatzes ausmachte.
Diese Veränderung war auf lange Sicht jedoch absehbar, wenn Außenstehende Googles Äußerungen in den letzten Monaten verfolgt haben. Es wuchs auch der Druck auf den Konzern. Nicht nur Regierungen zeigten ihren Unmut, sondern auch Nutzer. Denn sie wollten ihre Freiheit und Privatsphäre im Internet sichern.
Datenschutzerklärung
Die jeweilige Datenschutzerklärung muss beinhalten, welche Daten auf welche Weise genutzt werden. Dazu gehört auch der Hinweis auf den Einsatz von Cookies. Dieser Hinweis sollte insbesondere zu Anfang der Webseiten-Nutzung auch direkt gemacht werden. Aus diesem Grunde weisen viele Unternehmen bereits beim Besuch der Webseite auf diese mittels Pop-Up-Fenster hin und fordern gezielt das Einverständnis der Nutzer. Hierbei können diese oftmals noch auswählen, welchen Cookies sie zustimmen.
Fazit zu Datenschutz und Marketing
Grundsätzlich sollten die Werbetreibenden darauf achten, dass sie ihre Kunden nicht vor den Kopf stoßen. Das ist vielleicht dann gegeben, wenn sie zweifeln, wie das Unternehmen doch an ihre Daten gekommen ist. Wer anschließend keine Beschwerden haben oder zumindest in den Spam-Ordner gelangen möchte, sollte vorher fragen, bevor er reguläre Werbung versendet.
Dieses Verhalten gebietet eigentlich schon der reine Verstand des umsichtigen Marketers. In der Regel stimmen die Nutzer der Bitte um Erlaubnis bewusster zu, welches bereits ein Vorteil ist, um die Werbung zu empfangen und vielleicht auch eher zu lesen. Daraus ergibt sich ein besseres Bild über das Unternehmen, eine größere Kaufbereitschaft und auch die gewünschten Umsätze.
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