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Auch Offline mit kundentests.com überzeugen

Wie Ihnen sicher bereits bekannt ist, hat das Gütesiegel und Bewertungsportal kundentests.com im Bereich der Onlinereputation, einige große Kernkompetenzen, doch auch Offline können Sie zeigen, wie hoch die Zufriedenheit Ihrer Kunden ist. Das Gütesiegel geht den Schritt von der virtuellen in die reale Welt. Wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie im Folgenden:

Möglichkeiten der Offline Reputation

Die klassischen Werbemaßnahmen, wie Flyer oder Printanzeigen, sind bei vielen immer noch sehr beliebt, doch zu Werbeversprechen haben die wenigsten Vertrauen. Ist dem Ganzen ein Nachweis für Kompetenz angehaftet, wird das Vertrauen schnell gesteigert.

Printanzeigen

Um lokal auf sich aufmerksam zu machen, nutzten viele Unternehmen sehr häufig die „klassischen“ Printanzeigen in lokalen Wochenzeitungen oder Flyern. Häufig zeigen diese wenig bis gar keine Wirkung, wenn diese Maßnahme wie jede andere wirkt. Mit dem Gütesiegel von kundentests.com, welches Sie sich mit einer hohen Kundenzufriedenheit erarbeitet haben, können Sie auch dem Betrachter Ihren Printanzeigen vertrauen vermitteln. Mithilfe eines QR-Codes wird den potenziellen Kunden die Gelegenheit geboten sich ins Detail mit den einzelnen Bewertungen auseinander zu setzten.

Physische Auszeichnungen

Auszeichnungen, wie der Top-Dienstleiser des jeweiligen Jahres, kennzeichnen ein Unternehmen als etwas besonders, doch leider hat diese verliehene Auszeichnung keinen Einfluss auf potenzielle Kunden, wenn diese nicht gesehen wird, deshalb hat kundentests.com auch dafür Lösungen. Wenn Sie mehr als 40 positive Bewertungen auf Ihrem Profil gesammelt haben, erhalten Sie einen Aufkleber, der Sie für alle ersichtlich als Top-Dienstleister ausweist. Der Aufkleber kann beispielsweise direkt an der Ladentür präsentieren werden.

Ähnlich verhält es sich mit den Rollup Displays oder unseren kundentests.com Awards. Wird das Gütesiegel auf einem Rollup Display gedruckt, welcher sich innerhalb Ihrer Räumlichkeiten befindet, symbolisiert das Ihren Neukunden von Beginn an, dass die Zusammenarbeit zur vollsten Zufriedenheit verlaufen wird. Denselben Wirkungsgrad verspricht Ihnen auch ein Award von kundentests.com der Ihre tolle Arbeit untermauert. Das, was der Neukunde sieht, ist eindeutig – Sie verstehen Ihre Arbeit und machen Ihre Kunden damit zu zufrieden Kunden.

Unsere Kunden machen es vor

Wir möchten Ihnen gerne die Möglichkeit der Printanzeige visuell verdeutlichen. Das griechische Restaurant „Minoas der Grieche“ aus Hannover macht sehr viele seiner Besucher sehr glücklich und diese danken es mit positiven Rezensionen, was Minoas das Prädikat Top-Dienstleister des Jahres 2016 mit der Note „sehr gut“ eingebracht hat. Anhand einer von unserem Kunden geschalteten Anzeige in einer lokalen Wochenzeitung können Sie erkennen, dass das Gütesiegel von kundentests.com die Anzeige besonders hervorhebt.

Negative Bewertung erhalten? Das können Sie tun!

Bei der Entscheidungsfindung spielen Online-Bewertungen heutzutage eine immer größer werdende Rolle. Ganz gleich ob Internetuser auf der Suche nach einem Hotel, einem Zahnarzt oder einem bestimmten Produkt sind, es wird im Netz nach Informationen gesucht, die die Frage nach der Qualität und Zufriedenheit der bisherigen Kunden beantworten. So werden die Suchenden meist in diversen Bewertungsportalen, wie kundentests.com fündig. Treffen sie dort auf negative Bewertungen, steht außer Frage, dass diese das Geschäft der Unternehmen schädigen. Umsatzeinbußen und eine Schädigung des Rufes sind dann die Folgen. Nun stellt sich die Frage, was ist zu tun, wenn man eine negative Bewertung erhält?

Für Unternehmen sind Bewertungen mittlerweile ein fester Bestandteil der Marketingstrategie. Durch positive Bewertungen können Unternehmen Vertrauen schaffen und haben die Möglichkeit potenzielle Neukunden von der Qualität Ihrer Dienstleistungen oder Produkte zu überzeugen. Folglich führen negative Bewertungen genau zum Gegenteil.

Muss man Bewertungen zulassen?

Viele Unternehmen stellen sich die Frage, ob sie überhaupt Bewertungen tolerieren müssen. Aus der stetigen Rechtsprechung, die sich auf die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 des Grundgesetzes beruft, ergibt sich, dass Unternehmen, die aufgrund ihrer geschäftlichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit stehen, wertende Äußerungen dulden müssen. Kunden ist es somit erlaubt, die Qualität eines Unternehmens zu bewerten.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Unternehmen sich nicht jede Bewertung gefallen lassen müssen. Derjenige, der eine Bewertung abgibt, muss sich an bestimmte Regeln halten. So darf die Bewertung weder falsche Behauptungen beinhalten, noch dürfen die Grenzen der sogenannten Schmähkritik überschritten werden. Insbesondere sind also Beleidigungen verboten.

Wie kann man gegen negative Bewertungen vorgehen?

Oftmals geben Unternehmen auf, wenn sie sehen, dass die Bewertung anonym abgeben wurde, da sie glauben, dass sie deswegen niemals an den Verfasser gelangen. Des Weiteren stellen auch Bewertungsportale für Unternehmen ein Hindernis dar, da diese meist nicht bereit sind, negative Bewertungen zu löschen, weil sie diese als legitim erachten. Dennoch sind Unternehmen negativen und imageschädigenden Bewertungen nicht hilflos ausgeliefert. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, auch wenn der Verfasser nicht bekannt ist, dass die negative Bewertung gelöscht wird. Ein Recht auf eine Löschung hat das Unternehmen dann, wenn Behauptungen enthalten sind, die nicht von dem Bewertenden belegt werden können oder wenn die Bewertung beleidigende Äußerungen beinhaltet, die das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzen. Ist der Verfasser der Bewertung anonym, kann unter Darlegung der rechtsverletzenden Inhalte eine Entfernung des Kommentars beim Bewertungsportal gefordert werden. In dem Fall, dass der Verfasser bekannt ist, kann direkt beim ihm die Löschung verlangt werden. Um die Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung auszuschließen, kann das Unternehmen den Verfasser auffordern eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. So muss dieser bei Nichteinhaltung der Unterlassungserklärung eine Strafe zahlen.

Wichtig zu beachten

Generell sollte man einen Rechtsanwalt, der sich auf diese Problematik spezialisiert hat, beauftragen, die Bewertung auf die Zulässigkeit zu überprüfen. Meist ist es auch so, dass ein Bewertungsportal eine negative Bewertung eher löscht, wenn sie ein Rechtsanwaltsschreiben eines Rechtsanwaltes erhält, welches den konkreten Sachverhalt darlegt, als wenn ausschließlich das Unternehmen einen Antrag auf Löschung stellt. Außerdem ist es von großer Bedeutung für ein gerichtliches Verfahren alle Beweise mittels Screenshots zu sichern, sodass auch im Nachhinein belegt werden kann, dass die Bewertung wirklich veröffentlicht wurde. Abschließend ist noch zu sagen, dass all diese Maßnahmen möglichst kurz nach Erscheinen der negativen Bewertung vollzogen werden sollten, um deren Auswirkungen möglichst gering zu halten.

Fazit

Bewertungen, die ein Unternehmen erhält, können nicht nur positive, sondern auch negative Auswirkungen für das Unternehmen haben. Generell ist es erlaubt, Bewertungen abzugeben, da diese der Meinungsäußerungsfreiheit unterliegen. Halten sich die abgegeben Bewertungen an bestimmte Richtlinien, so bieten sie für Kunden, aber auch für Unternehmen einen Mehrwert. Kunden können sie als informative und unterstützende Entscheidungshilfe dienen, Unternehmen können erkennen, was sie bereits sehr gut machen, aber auch wo Verbesserungspotenziale liegen, auf die sie reagieren können. Werden in der Bewertung jedoch falsche Tatsachen behauptet oder das Unternehmen herablassend beleidigt, so fordert dies eine rasche Reaktion des Unternehmens, um die Schädigung des Images möglichst gering zu halten.