Deduktion

Die Definitionen von Nicklisch und Wikipedia beziehen sich darauf, dass Gütesiegel Aussagen über die Qualität der Produkte, bzw. Dienstleistungen tätigen, welche sich nach den Vergabekriterien des jeweiligen Gütesiegels richten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in Österreich sowie das Deutsche Institut für Gütersicherung und Kennzeichnung impliziert in ihren Definitionen eine überdurchschnittliche Qualität des Produktes „über das normale Maß“. Einigkeit besitzen die Verfasser dieser Definition in dem Punkt der Kriterien oder Qualitätsstandards. Diese vorgegebenen Standards variieren unter den Gütesiegelanbietern immens. Eine genauere Erläuterung zu den Kriterien befindet sich in Kapitel 4 (Analyse).

2.4 Kritik

Die zuvor erwähnten Definitionen gleichen sich in der Annahme der Vergabekriterien, jedoch sind die Definitionen von Nicklisch und Wikipedia nicht wertend. Die weiteren Definitionen schreiben jedem Gütesiegel etwas Überdurchschnittliches zu, welches vom Verbraucher vermeintlich nicht immer gesehen bzw. wahrgenommen wird.

2.5 Fazit

Die Verfasser der oben genannten Definitionen sind sich im Kern ihrer Aussagen einig, dass Gütesiegel eine Kombination von Wort und/oder Schriftzeichen sind und sie einem Produkt oder einer Dienstleistung eine gewisse Qualität bzw. Güte zusprechen. Ob diese Qualität überdurchschnittlich oder lediglich dem Durchschnitt entspricht, sollte der Verbraucher für sich entscheiden.

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