Unternehmen hinter dem Internet-Gütesiegel

75,56% der im Rahmen dieser Arbeit untersuchten Internet-Gütesiegel haben in ihrem Gütesiegel den Namen des Unternehmens, welches sich hinter dem Gütesiegel befindet, verankert. Dieses ist ein wichtiger Aspekt, um den Bekanntheitsgrad des Gütesiegels zu verbessern. Des Weiteren erhöht sich durch die Nennung der Institution des Gütesiegels die Transparenz für den Nutzer.
Die Gütesiegelanbieter, die den Namen des Unternehmens (Domainname) nicht im Gütesiegel publizieren, haben somit schwächere Chancen als vertrauenswürdig für den Nutzer zu gelten.

4.4.2 Piktografische Bewertung

Von den insgesamt 45 analysierten Internet-Gütesiegeln verwenden 18 Anbieter eine piktografische Bewertung innerhalb des Gütesiegels. Der Verfasser dieser Bachelorarbeit konnte durch Recherche nicht herausarbeiten, warum insbesondere die gelben Sterne als beliebtestes piktografisches Bewertungselement verwendet werden. Er geht davon aus, dass diese Tendenz durch die Suchmaschinen Google ausgelöst wird. Da Google im Jahr 2014 den größten Marktanteil im Bereich des Online-Marketings besitzt und dort die so genannten gelben Sterne als Qualitätsbewertung eingeführt wurden, werden diese piktografischen Elemente als Bewertungselement im Internet anerkannt. 40 % der untersuchten Anbieter nutzen somit dieses Element, um Ihren Kunden ein einfaches und verständliches Bewertungssystem zu verdeutlichen.

4.4.3 Schriftliche Bewertung

Die Möglichkeit der schriftlichen Bewertung realisieren 19 von 45 Gütesiegelanbietern. Diese 42,22% verwenden eine verständliche Bewertungsmethode wie zum Beispiel „Sehr gut“. Der Nutzer hat somit die Möglichkeit in einem vertrauten Wortschatz bzw. Sprachgebrauch eine Beurteilung der Dienstleistung zu erkennen, um daraus seine persönliche Entscheidung abzuleiten, ob der Dienstleistungsanbieter für seine Bedürfnisse geeignet ist. Ferner wird ausgeschlossen, dass die Aussage der gelben Sterne nicht erkannt werden kann und somit dient die schriftliche Bewertung noch als Zusatzinformation.

4.4.4 Auszeichnung

In dieser Bachelorarbeit wurde herausgearbeitet, dass 40% (18 von 45) der Bewertungsportale ihre Kunden, Unternehmen, Träger, Produkte oder Marken zusätzlich durch weitere verschiedene Techniken auszeichnen. Sei es durch die farbliche Hervorhebung „Bronze“, „Silber“ oder „Gold“, oder aber auch mittels terminologisch Auszeichnungen, wie „Top-Dienstleister“, „Empfohlen“, „Geprüft“, „Top Bewertungen“, können sich die Kunden von Gütesiegeln noch deutlicher von deren Wettbewerb abheben.

4.4.5 Gesamtzahl der Bewertungen

Die Ergebnisse der Analyse weisen auf, dass ein Drittel (15 von 45) die Gesamtanzahl der Bewertungen im Gütesiegel anzeigen.
Wie unter Kapitel 4.3.5 erarbeitet wurde, ist der offene Umgang eines Internet-Gütesiegels mit allen Bewertungen ein Zeichen von Transparenz und wird von Kunden und vor allem Nutzern im Internet sehr geschätzt. Diese Wertschätzung der Kunden erhöht die Wahrnehmung des Unternehmens immens und kann somit nachhaltig zur Reputationsbildung beitragen.
Folglich haben 67% aller Gütesiegel hier noch ein Optimierungspotenzial.

4.4.6 Durchschnittsnote aller Bewertungen

Da in einem Internet-Gütesiegel nicht alle Bewertungen abgebildet werden, spielt die Darstellung der Durchschnittsnote eine wichtige Rolle. Das Anzeigen der Bewertungen als Durchschnitt stellt die Meinung der Masse in einer kurzen und prägnanten Form dar. Daher setzten auch 19 untersuchte Gütesiegel diese Technik ein, was einem Anteil von 42,22% entspricht.

4.4.7 Live-Anzeige aktuellster Bewertungen

Auf die Anzeige der aktuellsten Bewertung im Internet-Gütesiegel setzten 13% der untersuchten Anbieter (6 von 45).
Somit ermöglichen 39 der analysierten Internet-Gütesiegel seinen Kunden nicht die
Möglichkeit, ihre aktuellsten Bewertungen anzuzeigen. Dieser Nachteil bedeutet für das Unternehmen, dass der Nutzer der Internetseite nicht auf den ersten Blick erkennt, ob es sich um ein Produkt, einen Dienstleister oder eine Marke handelt, welche aufgrund von aktuellen Geschäftsprozessen bewertet wurde. Die aktuellste Bewertung kann, wie in dem Beispiel in 4.2.7 erwähnt, auch schon veraltet sein.

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